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Systemisches Vergessen

Empirisch etabliert · Akademischer Konsens

Einmal erkannte Sachverhalte werden nicht in künftige Entscheidungen übertragen. Das System lernt nicht aus Erfahrung – es prüft aus Schema.

Systemisches Vergessen beschreibt das strukturell bedingte Nicht-Fortschreiben einmal erkannter Tatsachen in zukünftige Verwaltungshandlungen.

Konkret: Wenn das Jobcenter in einem Fall eine Nebenkostennachforderung als berechtigt anerkennt und auszahlt, bedeutet das nicht, dass die laufenden Nebenkostenanpassungen automatisch angepasst werden. Der nächste Bescheid wird aus demselben Schema erstellt wie zuvor – ohne Berücksichtigung des gerade abgeschlossenen Lernprozesses.

Dies geschieht, weil:
- Verwaltungssysteme fallbezogen und nicht fallübergreifend lernen
- Erkenntnisse nicht in die Stammdaten oder Basisberechnung einfließen
- Der nächste Sachbearbeitungsvorgang von vorne beginnt, als gäbe es keine Vorgeschichte

Aus dem Dossier 2025: "Das System vergisst – weil es nicht aus Erfahrung lernt, sondern aus Schema prüft."

Wissenschaftliche Grundlagen

  • Barbara Levitt & James G. March Organizational Learning (1988) Annual Review of Sociology 14, 319–338 Routinen verdrängen Erfahrungswissen: Organisationen lernen aus Erfahrung nur, wenn explizite Lernmechanismen existieren
  • Chris Argyris & Donald A. Schön Organizational Learning: A Theory of Action Perspective (1978) Addison-Wesley Double-loop learning fehlt in bürokratischen Systemen: Grundannahmen werden nicht hinterfragt
  • Peter Senge The Fifth Discipline: The Art and Practice of the Learning Organization (1990) Doubleday Fehlende Feedbackschleifen und kurzes institutionelles Gedächtnis verhindern organisationales Lernen