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Grundgesetz · Deutschland

Grundgesetz – Art. 20 Abs. 3 – Rechtsstaatsprinzip

GG Art. 20 Abs. 3

Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Staatliches Handeln muss auf festgestellten Tatsachen und geltenden Normen beruhen.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

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Zugeordnete Fälle

  • Weiterbewilligungsantrag mit abschließender EKS – Unzumutbare Mitwirkungspflicht

    Timo Braun

    Ein Bescheid, der auf einer unterstellten statt festgestellten Abmeldung beruht, verletzt die Bindung der vollziehenden Gewalt an Gesetz und Recht.

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  • "Ihre Existenz ist beendet" – Amtsmissbrauch und institutionelle Straflosigkeit

    Timo Braun

    Die Ablehnung der Dienstaufsichtsbeschwerde ohne inhaltliche Befassung verletzt die Bindung der vollziehenden Gewalt an Gesetz und Recht.

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