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EU-Grundrechtecharta · Europäische Union

BEISPIEL: Charta der Grundrechte der Europäischen Union – Artikel 41

GRCh Art. 41

Recht auf eine gute Verwaltung, u. a. Pflicht zur Antwort in angemessener Frist.

Jede Person hat das Recht, von den Organen der Union angehört zu werden, sich Akteneinsicht zu verschaffen und eine begründete Antwort zu erhalten.

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Zugeordnete Fälle

  • BEISPIEL: Fall Landau – Stille Verwaltung trotz Lebensgefahr

    Timo Braun

    Verletzung des Anspruchs auf eine begründete Antwort innerhalb angemessener Frist.

    Fall lesen