BEISPIEL: Fall Landau – Stille Verwaltung trotz Lebensgefahr
Trotz belegter Hilfsbedürftigkeit verweigert das Jobcenter jede Antwort. Die Verwaltung bleibt still – selbst unter Verweis auf Art. 1 GG.
Der Fall dokumentiert den Übergang von Verwaltung zu Schweigen und zeigt, wie vorhandene Schutzmechanismen ins Leere laufen.