Hinweis: Diese Plattform befindet sich noch in der Entwicklung. Inhalte können unvollständig oder fehlerhaft sein.
Nicht angemeldet

Timo Braun · 30.09.2025

BEISPIEL: Fall Landau – Stille Verwaltung trotz Lebensgefahr

Landau in der Pfalz

Trotz belegter Hilfsbedürftigkeit verweigert das Jobcenter jede Antwort. Die Verwaltung bleibt still – selbst unter Verweis auf Art. 1 GG.

Zwischen Januar und März 2025 reagierte das Jobcenter Landau nicht auf Anträge, Fristsetzungen oder medizinische Notlagen. Akteneinsicht wurde verweigert, Termine wurden ohne Begründung abgesagt.

Der Fall dokumentiert den Übergang von Verwaltung zu Schweigen und zeigt, wie vorhandene Schutzmechanismen ins Leere laufen.

Juristische Bewertung

Die Nichterreichbarkeit verstößt gegen Art. 41 GRCh sowie gegen die Amtsermittlungspflicht. Leistungsberechtigte können nicht einmal Widerspruch einlegen, solange die Behörde keinen Bescheid erlässt.

Systemisch-resonante Bewertung

Resonanzdiagnostisch zeigt der Fall eine vollständige Entkopplung von Mensch und Struktur. Schweigen wird als Machtinstrument eingesetzt, um Verantwortung auf Zeit zu verschieben.

Weitere Fälle