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Grundgesetz · Deutschland

BEISPIEL: Grundgesetz – Artikel 1 Abs. 1

GG Art. 1 Abs. 1

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

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