BEISPIEL: Fall Rheinland-Pfalz – Beratungsverweigerung trotz Schutzanliegen
Eine Familie fordert Schutz vor existenzbedrohenden Sanktionen. Die Behörde verweigert Beratung, verweist auf allgemeine Internetseiten und lässt Fristen verstreichen.
Statt Unterstützung erhält die Familie Formularhinweise. Die Verwaltung übernimmt keine Verantwortung für Fehlentscheidungen, sondern verweist auf neue Termine, die wiederum ausfallen.