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Bürgerfall 003Y · 21.10.2025

BEISPIEL: Fall Rheinland-Pfalz – Beratungsverweigerung trotz Schutzanliegen

Rheinland-Pfalz

Eine Familie fordert Schutz vor existenzbedrohenden Sanktionen. Die Behörde verweigert Beratung, verweist auf allgemeine Internetseiten und lässt Fristen verstreichen.

Der Fall zeigt, wie Beratungsansprüche nach § 13 SGB I praktisch ausgehöhlt werden. Anfragen werden nicht konkret beantwortet, obwohl medizinische Unterlagen und Gefährdungsanzeigen vorliegen.

Statt Unterstützung erhält die Familie Formularhinweise. Die Verwaltung übernimmt keine Verantwortung für Fehlentscheidungen, sondern verweist auf neue Termine, die wiederum ausfallen.

Juristische Bewertung

Die Pflicht zur umfassenden Beratung wird verletzt. Betroffene können Rechte nicht wahrnehmen, wenn Behörden nur auf allgemeine Websites verweisen.

Systemisch-resonante Bewertung

Systemisch zeigt sich eine Verwaltung, die Verantwortung vermeidet, indem sie Information in Formalismus verwandelt. Das führt zu kollektiver Erschöpfung und zur Erfahrung totaler Ohnmacht.

Normverstöße (keine Rechtsberatung)

Hinweis: Die Nennung einer Norm ersetzt keine Rechtsberatung.

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