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Jobcenter · Widerspruch

BEISPIEL: Widerspruch bei Nichtbearbeitung von Leistungsanträgen

Setzt die gesetzlichen Reaktionspflichten des Jobcenters durch, wenn Anträge „liegen bleiben“ oder nur automatisierte Textbausteine eintreffen.

Die Vorlage führt Jobcenter konsequent zurück auf § 17 SGB I, § 13–15 SGB I und die Amtsermittlungspflicht. Sie dokumentiert, dass der Mensch Anspruch auf eine belegbare Antwort hat und nicht auf Warteschleifen oder Schweigen verwiesen werden darf. Die Tonalität ist bewusst klar, aber nicht aggressiv – sie erinnert die Behörde daran, wem sie dient.

Wann einsetzen?

Einsetzen, wenn Leistungsanträge, Änderungsmitteilungen oder Fristsetzungen seit mehr als 7 Tagen unbeantwortet bleiben. Die Vorlage kann auch als Erwiderung auf „wir haben Ihr Schreiben erhalten, bitte warten Sie ab“ genutzt werden. Wichtig: Eingangsnachweise sichern.

Wie meinte das Recht es?

§ 33 SGB X (Begründungspflicht), § 35 SGB X (Form des Verwaltungsakts), § 13–15 SGB I (Beratung & Auskunft), Art. 1 GG (Menschenwürde). Die Vorlage bildet ab, wie das Recht ursprünglich gemeint war: Verwaltung antwortet, begründet, liefert.

Dokumentierte Reaktionen der Behörden

Jedes Ergebnis stammt aus echten Fällen. Sie zeigen, wie Staat und Gerichte auf bewussten Rechtsgebrauch reagieren.

Jobcenter Landau/Südliche Weinstraße · 18.11.2025

BEISPIEL: Jobcenter Landau/SÜW reagiert nach 18 Tagen Schweigen

Nach Versand der Vorlage wurde ein ausführliches, aber inhaltlich ausweichendes Schreiben zugestellt. Darin wurden neue Mitwirkungspflichten behauptet, obwohl die Gründe bereits aktenkundig waren.

Das Ergebnis zeigt: Sobald Bürgerinnen und Bürger das Recht in seiner ursprünglichen Intention anwenden, reagiert die Behörde mit psychologischer Verteidigung. Die Vorlage wirkt dennoch – sie zwingt das Jobcenter, den Fall wieder aufzunehmen.

Leistung weiterhin ausstehend, aber Gesprächsebene offen. Eskalation in Richtung Fachaufsicht wurde eingeleitet.

Dokumente

  • Fristsetzung missachtet
  • Verschleppung dokumentiert