Kinderkrieg – Die Familie als Verwaltungsproblem
Kinder tauchen in Bescheiden auf und verschwinden wieder. Sie werden zu "tageweisen Anwesenheiten" oder "temporären Bedarfsgemeinschaften" degradiert. Handgefertigte Nachweise des Vaters werden ignoriert. Die Forderung nach Nachweisen über zukünftige Besuchszeiten ist strukturell unerfüllbar.
- § 41a SGB II ("vorläufig") wird trotz klarer Sachlage angewendet → rechtsmissbräuchlich
- Drohung mit Leistungsentzug (§ 66 SGB I) auch dann, wenn lediglich Detailnachweise über Kinderaufenthalte fehlen → unverhältnismäßig
- Beratungspflicht nach § 17 SGB I missachtet: Es erfolgt keine Hilfestellung, nur Forderung
Die Forderung nach Nachweisen über zukünftige Besuchszeiten ist ein klassisches Beispiel struktureller Überforderung.