Bürgerbeauftragte RLP – Fünf Monate institutionelles Schweigen
Erstanfrage am 18.03.2025. Wiederholte Konkretisierungsaufforderungen trotz vollständiger Dokumentation. Am 29.07.2025 Weiterleitung an den Petitionsausschuss ohne inhaltliche Prüfung. Institutionelles Schweigen als Verfahrensergebnis – nicht als Ausnahme.
Reaktion der Bürgerbeauftragten:
– Wiederholte Aufforderungen zur „Konkretisierung", obwohl alle relevanten Unterlagen vorlagen
– Keine inhaltliche Befassung mit den vorgelegten Dokumenten
– Am 29.07.2025: Weiterleitung an den Petitionsausschuss ohne vorherige inhaltliche Prüfung
– Keine Begründung, warum die Bürgerbeauftragte selbst nicht tätig wird
Bis zum 12.08.2025 keine abschließende Rückmeldung.
Das Ergebnis: Ein institutioneller Kanal, der formal existiert, aber strukturell zur Ablenkung dient.