Hinweis: Diese Plattform befindet sich noch in der Entwicklung. Inhalte können unvollständig oder fehlerhaft sein.
Nicht angemeldet

Sozialamt · Antrag

BEISPIEL: Sachleistungsantrag bei verweigerter Existenzsicherung

Fokussiert auf § 31 SGB XII und verwandelt das Bittstellen in eine protokollierte Anspruchsdurchsetzung auf Sachleistungen.

Die Vorlage zeigt, dass Sozialämter nicht das Recht haben, Hilfen in den Bearbeitungsstau zu schieben. Sie überführt das Amt in die Pflicht, konkrete Leistungen (Gutscheine, Mietzahlungen, medizinische Versorgung) unverzüglich zur Verfügung zu stellen – wie der Gesetzgeber es meinte.

Wann einsetzen?

Einsetzen, sobald Anträge auf Hilfe zum Lebensunterhalt oder Krankenhilfe vertröstet werden oder nur telefonische Hinweise erfolgen. Immer gemeinsam mit Nachweisen über Bedarfslage/Bescheide.

Wie meinte das Recht es?

§ 17 SGB I, § 31 SGB XII, Art. 1 GG, Art. 20 GG. Die Vorlage erinnert daran, dass Existenzsicherung kein „kann“, sondern ein „muss“ ist.

Dokumentierte Reaktionen der Behörden

Jedes Ergebnis stammt aus echten Fällen. Sie zeigen, wie Staat und Gerichte auf bewussten Rechtsgebrauch reagieren.

Sozialamt Frankfurt am Main · 05.12.2025

BEISPIEL: Sozialamt Frankfurt fordert persönliche Vorsprache trotz Atteste

Die Behörde reagierte mit einer Vorladung und drohte, Leistungen komplett einzustellen, falls kein persönliches Erscheinen erfolgt.

Statt der gesetzlich gebotenen Sachleistungen wurde Druck aufgebaut. Das Resultat wurde dem Dossier zugeordnet, um die Praxis zu dokumentieren.

Fall wurde an Landesdatenschutz und Fachaufsicht eskaliert. Sachleistungen weiterhin offen.

Dokumente

  • Hausbesuch angekündigt
  • Art. 1 GG ignoriert