Vorläufige Bewilligung September 2024 – Kinder aus Berechnung getilgt
Im Bescheid vom 09.09.2024 wurden die temporär anwesenden Kinder des Antragstellers nicht berücksichtigt, obwohl frühere Bescheide sie anteilig erfasst hatten. Eine dokumentierte Nebenkostennachforderung über 2.859 Euro wurde ohne Reaktion ignoriert.
Am 09.09.2024 erging ein vorläufiger Bewilligungsbescheid mit einem monatlichen Gesamtbetrag von 2.184,40 Euro. Zentrale Abweichungen:
1. Die regelmäßig anwesenden Kinder wurden nicht berücksichtigt, obwohl diese in früheren Bescheiden bereits anteilig mitbedacht worden waren.
2. Eine bereits dokumentierte Nebenkostennachforderung aus 2023 in Höhe von rund 2.400 Euro führte nicht zu einer Erhöhung der Vorauszahlung. Trotz aktiver Information des Vermieters und des Antragstellers reagierte das Jobcenter nicht.
Die Verwaltung hat nicht aus Unkenntnis gehandelt, sondern sich aktiv hinter der anfänglichen Unsicherheit des Antragstellers bei der EKS verschanzt.