Sozialgericht als Verstärker – Wenn Justiz zur Verwaltungsdurchreiche wird
Das Sozialgericht Speyer leitete einen Eilantrag innerhalb von sechs Tagen ab – ohne die eingereichten Schriftsätze vom 04.05. und 08.05.2025 zu berücksichtigen. Jobcenter-Wertungen wie „viel zu teuer!" und die Empfehlung, Obdachlosigkeit zu vermeiden, wurden kommentarlos in den Beschluss übernommen.
Das Jobcenter übermittelte eine Stellungnahme, die unter anderem enthielt:
– Die Wohnung sei „viel zu teuer!"
– Es sei dem Antragsteller „dringend zu raten", einen Umzug vorzunehmen.
Das Gericht übernahm diese Wertungen kommentarlos in seinen Beschluss.
Der Antragsteller hatte am 04.05.2025 und am 08.05.2025 umfangreiche Schriftsätze eingereicht. Diese wurden im Beschluss nicht erwähnt, nicht gewürdigt und offenbar nicht berücksichtigt.
Der Eilbeschluss erging sechs Tage nach Weiterleitung an das Jobcenter.