Nebenkosten 2023 – Systemisches Vergessen nach vollständiger Mitwirkung
Der Antragsteller bereitete unsortierte Handyfotos des Vermieters eigenständig zu prüfbaren Unterlagen auf und übermittelte sie fristgerecht. Das Jobcenter anerkannte die Nachforderung von 2.859 Euro einmalig. Kein Cent wurde seitdem für laufende Nebenkosten angepasst – obwohl dasselbe Kostenniveau fortbesteht.
Die zugrundeliegenden Belege wurden als unsortierte Handyfotos via WhatsApp übermittelt. Die technische Strukturierung und Konvertierung übernahm ausschließlich der Antragsteller selbst.
Das Jobcenter forderte eine detaillierte Aufstellung (Schreiben vom 22.10.2024). Der Antragsteller antwortete am 28.10.2024 mit vollständiger Datenübermittlung. Die Nachforderung wurde anerkannt und ausgezahlt.
Danach: Keine automatische Erhöhung der Nebenkosten für 2024 und 2025. Stand 18.06.2025: kein einziger Cent zusätzlicher Zahlung für real existierende laufende Nebenkosten. Mehrere Hinweise und Anfragen – auch vom Vermieter selbst – blieben unbeantwortet.