EMRK – Art. 6 – Recht auf ein faires Verfahren
Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche von einem unabhängigen und unparteiischen Gericht in einem fairen Verfahren verhandelt wird.
Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche von einem unabhängigen und unparteiischen Gericht in einem fairen Verfahren verhandelt wird.
Ein Verfahren, das Schriftsatzfähigkeit als Ablehnungsgrund nutzt, verfehlt die Fairness-Garantie des Art. 6 EMRK.
Fall lesenEin Eilverfahren, das umfangreiche Antragsvorbringen vollständig ignoriert, verletzt das Recht auf ein faires Verfahren nach Art. 6 EMRK.
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