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Sozialgericht · Eilantrag

Eilantrag beim Sozialgericht – Existenzsicherung SGB II

Antrag auf einstweilige Anordnung (§ 86b Abs. 2 SGG) bei verzögertem oder abgelehntem SGB-II-Antrag mit akuter Existenzgefährdung.

Diese Vorlage richtet sich an Menschen, deren SGB-II-Antrag vom Jobcenter nicht bearbeitet wird oder zu Unrecht abgelehnt wurde – und die sich akut in einer existenziellen Notlage befinden.

Das Sozialgericht kann auf Antrag vorläufig Leistungen anordnen, ohne das langsame Hauptsacheverfahren abzuwarten. Dafür braucht es zwei Voraussetzungen:

  1. Anordnungsanspruch – ein glaubhafter Anspruch auf Leistungen nach SGB II
  2. Anordnungsgrund – eine dringende Notlage, die keinen Aufschub duldet

Die Vorlage deckt zwei Szenarien ab:

  • (A) Untätigkeit: Das Jobcenter bearbeitet den Antrag nicht oder verschleppt ihn
  • (B) Ablehnung: Der Antrag wurde abgelehnt und es drohen existenzielle Schäden

Sie enthält vollständige Rechtsgrundlagen, Folgenabwägung und eine eidesstattliche Versicherung. Vor dem Sozialgericht in erster Instanz besteht kein Anwaltszwang.

Wann einsetzen?

Einsetzen, wenn eine der folgenden Situationen vorliegt:

  • SGB-II-Antrag wurde seit mehr als vier Wochen nicht bearbeitet
  • Antrag wurde abgelehnt und Leistungen werden dringend benötigt
  • Keine ausreichenden Mittel mehr für Miete oder Grundbedarf

Die Vorlage wird direkt beim Sozialgericht am Wohnort eingereicht – persönlich mit Eingangsbestätigung oder per Einschreiben. Belege unbedingt beifügen (Kontoauszüge, Antragsbestätigung, Ablehnungsbescheid, ärztliche Atteste).

Wie meinte es das Recht?

  • § 86b Abs. 2 Satz 2 SGG – einstweilige Anordnung (Regelungsanordnung)
  • §§ 7, 20, 22, 37 SGB II – Leistungsvoraussetzungen
  • §§ 17, 18 SGB I – Beratungs- und Auskunftspflicht
  • § 294 ZPO – Glaubhaftmachung
  • Art. 1 Abs. 1 GG – Menschenwürde
  • Art. 20 Abs. 1 GG – Sozialstaatsprinzip

Leitentscheidungen: BVerfG, 1 BvL 1/09 (Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums); BVerfG, 1 BvR 569/05 (einstweiliger Rechtsschutz bei Existenzgefährdung).

Rechtlicher Hinweis zur Nutzung dieser Vorlage

Die hier bereitgestellten Vorlagen sind kostenlose Rechtsinformationen im Sinne von § 6 RDG. Sie ersetzen keine individuelle anwaltliche Beratung und begründen kein Mandatsverhältnis. Die Vorlagen geben den Stand der Gesetzeslage und der BSG-Rechtsprechung zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder. Normen und Urteile wurden sorgfältig geprüft; dennoch übernimmt der Anbieter keine Haftung für die Richtigkeit im Einzelfall.

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