Eilantrag beim Sozialgericht – Existenzsicherung SGB II
Antrag auf einstweilige Anordnung (§ 86b Abs. 2 SGG) bei verzögertem oder abgelehntem SGB-II-Antrag mit akuter Existenzgefährdung.
Diese Vorlage richtet sich an Menschen, deren SGB-II-Antrag vom Jobcenter nicht bearbeitet wird oder zu Unrecht abgelehnt wurde – und die sich akut in einer existenziellen Notlage befinden.
Das Sozialgericht kann auf Antrag vorläufig Leistungen anordnen, ohne das langsame Hauptsacheverfahren abzuwarten. Dafür braucht es zwei Voraussetzungen:
- Anordnungsanspruch – ein glaubhafter Anspruch auf Leistungen nach SGB II
- Anordnungsgrund – eine dringende Notlage, die keinen Aufschub duldet
Die Vorlage deckt zwei Szenarien ab:
- (A) Untätigkeit: Das Jobcenter bearbeitet den Antrag nicht oder verschleppt ihn
- (B) Ablehnung: Der Antrag wurde abgelehnt und es drohen existenzielle Schäden
Sie enthält vollständige Rechtsgrundlagen, Folgenabwägung und eine eidesstattliche Versicherung. Vor dem Sozialgericht in erster Instanz besteht kein Anwaltszwang.
Rechtlicher Hinweis zur Nutzung dieser Vorlage
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