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Recht schafft Verantwortung

Diese Übersicht zeigt zentrale Normen, Gesetzbücher und deren Herkunft. Jede Norm ist mit Fällen verknüpft, die den Bruch dokumentieren.

SGB I · Deutschland

SGB I § 17

SGB I – § 17 – Zügige Bearbeitung

Die Leistungsträger sind verpflichtet, Anträge auf Sozialleistungen zügig und vollständig zu bearbeiten und bestehende Leistungen zeitnah zu gewähren.

2 dokumentierte Verstöße

SGB I · Deutschland

SGB I § 65

SGB I – § 65 – Grenzen der Mitwirkungspflicht

Mitwirkung ist nicht zumutbar, wenn sie eine unbillige Härte bedeutet, objektiv unmöglich ist oder die wirtschaftliche und gesundheitliche Existenz gefährdet.

1 dokumentierter Verstoß

SGB II · Deutschland

SGB II § 22

SGB II – § 22 – Kosten der Unterkunft und Heizung

Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind.

2 dokumentierte Verstöße

SGB II · Deutschland

SGB II § 41a

SGB II – § 41a – Vorläufige Entscheidung

Steht das tatsächliche Einkommen noch nicht fest, kann die Bewilligung vorläufig erfolgen. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums ist der Leistungsanspruch abschließend festzusetzen.

5 dokumentierte Verstöße

SGB X · Deutschland

SGB X § 20

SGB X – § 20 – Amtsermittlungspflicht

Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie ist dabei an das Vorbringen und die Beweisanträge der Beteiligten nicht gebunden.

4 dokumentierte Verstöße

SGB X · Deutschland

SGB X § 24

SGB X – § 24 – Anhörung Beteiligter

Bevor ein Verwaltungsakt erlassen wird, der in Rechte des Beteiligten eingreift, ist ihm Gelegenheit zu geben, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern.

1 dokumentierter Verstoß

SGB X · Deutschland

SGB X § 35

SGB X – § 35 – Begründungspflicht

Jeder Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen, die erkennen lässt, auf welchen tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen er beruht.

2 dokumentierte Verstöße

SGB XII · Deutschland

SGB XII § 73

SGB XII – § 73 – Hilfe in sonstigen Lebenslagen

Leistungen der Sozialhilfe können in sonstigen Lebenslagen erbracht werden, wenn sie den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen.

1 dokumentierter Verstoß