Recht schafft Verantwortung
Diese Übersicht zeigt zentrale Normen, Gesetzbücher und deren Herkunft. Jede Norm ist mit Fällen verknüpft, die den Bruch dokumentieren.
Diese Übersicht zeigt zentrale Normen, Gesetzbücher und deren Herkunft. Jede Norm ist mit Fällen verknüpft, die den Bruch dokumentieren.
Jede Person hat ein Recht darauf, dass ihre Angelegenheiten von den Organen der Union unparteiisch, gerecht und innerhalb einer angemessenen Frist behandelt werden.
Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten in Bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche von einem unabhängigen und unparteiischen Gericht in einem fairen Verfahren verhandelt wird.
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.
Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.
Wird jemand durch die öffentliche Gewalt in seinen Rechten verletzt, so steht ihm der Rechtsweg offen.
Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Staatliches Handeln muss auf festgestellten Tatsachen und geltenden Normen beruhen.
Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.
Jeder hat Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch. Zuständig für die Beratung sind die Leistungsträger.