Weiterbewilligungsantrag mit abschließender EKS – Unzumutbare Mitwirkungspflicht
Zwischen Juni und August 2024 erstellte der Antragsteller unter dokumentierter kognitiver Belastung eine vollständige Jahresabrechnung für seinen Weiterbewilligungsantrag. Das Jobcenter konstruierte aus einem mündlichen Gespräch über einen möglichen Ortswechsel eine fingierte Abmeldung – und löste damit eine neue EKS-Pflicht aus, obwohl keine Abmeldung je erfolgt war.
Die Situation war geprägt von einer komplexen Lebenssituation infolge Ehescheidung, mehrfacher Ortswechsel und hybrider Erwerbstätigkeit. Der Antragsteller sah sich mit der Unmöglichkeit konfrontiert, rückwirkend eine exakte betriebswirtschaftliche Darstellung auf Monatsbasis zu liefern.
Vom 24.06.2024 bis zum 15.07.2024 wurde unter großer Anstrengung eine komplette Jahresabrechnung samt WBA-Anschreiben, gestaffelten Ausgaben, Beleglisten und finaler Kalkulation erstellt – vollständig manuell. Das Anschreiben an das Jobcenter vom 15.07.2024 belegt die Belastungssituation.
Im Bescheid vom 07.08.2024 wurde die Leistung jedoch nur für einen Monat bewilligt mit dem Verweis auf eine angeblich angekündigte Abmeldung zum 01.09.2024. Eine solche Abmeldung wurde weder schriftlich erklärt noch tatsächlich umgesetzt.
Dadurch entstand ein künstlich neuer Bewilligungsabschnitt, für den nun erneut eine abschließende Erklärung gefordert wird – obwohl das Leben des Antragstellers ununterbrochen im gleichen Haushalt stattfand.